Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6807
VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05 (https://dejure.org/2006,6807)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.10.2006 - 8 S 967/05 (https://dejure.org/2006,6807)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 8 S 967/05 (https://dejure.org/2006,6807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umfang der Überprüfung der Trassenplanung im Planfeststellungsbeschluss, keine Präklusion von Einwendungen ohne Benennung einer Alternativtrasse.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung einer Berufung mit dem Ziel der Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses aufgrund einer Existenzgefährdung zweier landwirtschaftlicher Betriebe; Notwendigkeit einer "Grobanalyse", das heißt einer flächenhaften und generalisierten Ermittlung und Bewertung ...

  • Judicialis

    StrG § 37 Abs. 5 Satz 1; ; StrG § 37 Abs. 9 Satz 1; ; LVwVfG § 73 Abs. 4 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, Straße Planung: Planfeststellung, Trasse, Variante, Alternative, Auswahl, Präklusion, Grobanalyse, Abwägungsmaterial, Ermittlung, Individualisiert, Generalisiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Karlsruhe, 30.09.2004 - 6 K 3342/03

    Loßburg: L 408 im Ortsteil 24-Höfe darf gebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. September 2004 - 6 K 3342/03 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 30.09.2004 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klagen abgewiesen (6 K 3342/03).

    Mit am 17.11.2005 eingegangenem Schriftsatz vom 16.111.2005 beantragen die Kläger, das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. September 2004 - 6 K 3342/03 - zu ändern und den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 22. August 2003 insoweit aufzuheben, als er die Baukilometer 0 + 200 bis 4 + 250 betrifft, hinsichtlich der Kläger 1 und 2 hilfsweise, das beklagte Land zu verpflichten, den genannten Planfeststellungsbeschluss durch die Anordnung von Maßnahmen des aktiven bzw. passiven Lärmschutzes so zu ergänzen, dass ein Nachtwert von 45 dB(A) erreicht wird.

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Verfährt die Planungsbehörde in dieser Weise, so handelt sie nur dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung sich ihr hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 - , BVerwGE 100, 238; Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, BVerwGE 112, 140; Beschl. vom 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 u.a., DVBl. 1992, 1435).

    Hierbei kommt es entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts nicht darauf an, ob gegen eine solche Trassenführung auch ein höherer Kostenaufwand spräche; denn die Planfeststellungsbehörde, welche nach außen hin für die abschließende Planungsentscheidung verantwortlich ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, a.a.O.), hat die Variantenabwägung nicht maßgeblich auf diesen Gesichtspunkt gestützt.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Das Abwägungsgebot verlangt für die Vorauswahl verschiedener großräumig in Betracht kommender Trassenalternativen grundsätzlich keine Detailprüfung individueller Betroffenheiten und kleinräumiger Verhältnisse, sondern nur eine flächenhafte und generalisierte Ermittlung und Bewertung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange ("Grobanalyse"; im Anschluss an BVerwGE 100, 238, 249 f.).

    Verfährt die Planungsbehörde in dieser Weise, so handelt sie nur dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung sich ihr hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 - , BVerwGE 100, 238; Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, BVerwGE 112, 140; Beschl. vom 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 u.a., DVBl. 1992, 1435).

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Dabei kann offen bleiben, ob diese Verpflichtungsanträge als "minus" bereits in den Anträgen auf Aufhebung des PFB enthalten waren oder eine Klageerweiterung darstellen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 10.7.1995 - 4 B 94/95 -, NuR 1996, 287).

    Als mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffene (vgl. §§ 40 StrG, 75 Abs. 2 LVwVfG) haben die Kläger Anspruch auf umfassende objektiv-rechtliche Überprüfung der Planung; ausgenommen hiervon sind nur Rechtsmängel, die für die enteignende Inanspruchnahme ihrer Grundstücke nicht kausal sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 10.7.1995 - 4 B 94.95 -, a.a.O.; Urteil vom 28.2.1996 - 4 A 27.95 -, NVwZ 1996, 1011; st. Rspr.).

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Das Grundeigentum der öffentlichen Hand ist vielmehr nur nach Maßgabe der planerischen Konzeption und unter Berücksichtigung der sonstigen öffentlichen und privaten Belange vorrangig vor Privatflächen in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 9.6.1987 - 1 BvR 418/87 -, DVBl. 1987, 895; BVerwG, Urt. vom 6.6.2002 - 4 CN 6/01 -, NVwZ 2002, 1506).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Ferner sind keine Mängel ersichtlich, die in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren behoben werden müssten (vgl. dazu BVerwG, Urt. 21.3.1996 - 4 C 19/94 -, BVerwGE 100, 370; Urt. vom 9.6.2004 - 9 A 11/03 -, DVBl. 2004, 1546).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Ferner sind keine Mängel ersichtlich, die in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren behoben werden müssten (vgl. dazu BVerwG, Urt. 21.3.1996 - 4 C 19/94 -, BVerwGE 100, 370; Urt. vom 9.6.2004 - 9 A 11/03 -, DVBl. 2004, 1546).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Verfährt die Planungsbehörde in dieser Weise, so handelt sie nur dann abwägungsfehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung sich ihr hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 - , BVerwGE 100, 238; Urt. vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 -, BVerwGE 112, 140; Beschl. vom 26.6.1992 - 4 B 1-11/92 u.a., DVBl. 1992, 1435).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Weitergehende Ausführungen, die wissenschaftlich-technischen Sachverstand erfordern, können hingegen grundsätzlich nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 3.3.2004 - 9 A 15/03 -, DVBl. 2004, 953).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05
    Da erstens der Flächenverlust deutlich unterhalb der von der Rechtsprechung bei etwa 5% der Betriebsfläche angenommenen Bagatellgrenze liegt, den ein gesunder Betrieb normalerweise verkraften kann, ohne in Existenznöte zu geraten (vgl. Urteil des Senats vom 26.5.2000 - 8 S 1525/99 - m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1995 - 5 S 334/95 -, VBlBW 1996, 265), zweitens sämtliche Grundstücke nach wie vor ausreichend erschlossen sein werden - nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung einschließlich der vom Kläger 3 forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke - , drittens den Klägern 1 und 2 für den Weidebetrieb eigens eine Unterführung zur Verfügung gestellt wird und schließlich viertens das Landwirtschaftsamt in seinen Stellungnahmen die Gefahr einer existentiellen Gefährdung landwirtschaftlicher Betriebe nicht einmal angedeutet hat, kann trotz der mit der Zerschneidung hofnaher Flächen einher gehenden Erschwernisse keine Rede davon sein, dass sich der Planfeststellungsbehörde eine existentielle Betriebsgefährdung hätte aufdrängen müssen.
  • BVerfG, 09.06.1987 - 1 BvR 418/87

    Enteignungsrechtliche Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses - Flughafen

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11

    Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und

    Hierbei handelt es sich, wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist, nicht nur um eine formelle, sondern um eine materielle Präklusion, die auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten ist (vgl. Lorenz/Will, StrGBW, Handkomm., 2. A. 2005, § 37 Rn. 68; noch offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.10.2006 - 8 S 967/05 -, ESVGH 124).

    Der Umstand, dass die Vorschrift mit den Worten "Im Planfeststellungsverfahren" beginnt, ändert daran nichts, mag dies für sich genommen auch einen gegenteiligen Schluss nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.10.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Es trifft zwar zu, dass sie in ihren Einwendungsschreiben nur die Alternativen "Hoffeld" und "Wernhaldenklinge" erwähnen, Dieses Vorbringen, verbunden mit der Geltendmachung bestimmter Betroffenheiten (Baulärm, baubedingte Erschütterungen) dürfte aber hinreichend gewesen sein, um die Alternativenprüfung durch das Gericht in vollem Umfang - auch für weitere Alternativen - zu eröffnen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.09.2006 - 8 S 967/05 - UA S. 15).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08

    Dortmund-Ems-Kanal (Stadtstrecke Münster) darf ausgebaut werden

    Zu Recht verweist der Planfeststellungsbeschluss darauf, dass bei im Eigentum der Antragsteller stehenden Grundstücksflächen von 32, 75 ha und bei einer (vom landwirtschaftlichen Anwesen aus) bewirtschafteten Gesamtpachtfläche von ca. 53 ha der Anteil planbetroffener Flächen von weit unter 5% in einem Bereich liegt, der einem gesunden Betrieb zugemutet und durch betriebliche Umstellungen auch ausgeglichen werden kann (stRspr, vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - 8 A 01.40008 - NuR 2003, 425; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 8 S 967/05 - UPR 2007, 457 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2012 - 1 KS 4/11

    Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Ausbau der B 404 zur A 21 im Abschnitt

    Es begegnet keinen Bedenken, wenn die Planungsbehörde im Laufe des Planungsprozesses früher verfolgte Alternativen ausscheidet und ihre Untersuchung - wie geschehen - auf eine vorläufige Auswahl "übrig" bleibender Varianten beschränkt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 05.10.2006, 8 S 967/05, Juris Tn. 32).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 7 A 1.08

    Einwendungen der Eigentümer gegen Planungen zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im

    Zu Recht verweist der Planfeststellungsbeschluss darauf, dass bei im Eigentum der Kläger stehenden Grundstücksflächen von 32, 75 ha und bei einer (vom landwirtschaftlichen Anwesen aus) bewirtschafteten Gesamtpachtfläche von ca. 53 ha der Anteil planbetroffener Flächen von weit unter 5% in einem Bereich liegt, der einem gesunden Betrieb zugemutet und durch betriebliche Umstellungen auch ausgeglichen werden kann (stRspr, vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2002 8 A 01.40008 NuR 2003, 425; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Oktober 2006 8 S 967/05 UPR 2007, 457 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 28.06.2010 - 5 L 2143/09

    Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren von Oberflächeneigentümern gegen

    BVerwG, Urteil vom 03.03.2004 - 9 A 15/03 -, UPR 2004, 275 = NVwZ 2004, 986 = DVBl 2004, 953 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 = NuR 2005, 246; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 967/05 -, ESVGH 57, 124.
  • VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06

    Einwendungsausschluss im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

    Dieser Umstand erlaubt jedoch für sich allein nicht den Schluss, dass der angeordnete Ausschluss nur für das Verwaltungsverfahren und nicht auch für das gerichtliche Verfahren gelten soll (offen gelassen vom VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.10.2006 - 8 S 967/05 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht